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Storno von bestellten Heizöllieferungen

 

 

Durch die Digitalisierung im Heizölhandel wird Heizöl seit vielen Jahren auch über den Fernabsatz verkauft. Das bedeutet, dass der Kunde telefonisch oder über das Internet eine Ware bestellt. Während Verbraucher ihre Bestellung von Kleidung oder Elektronikartikeln innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen bei Online-Käufen oder der Bestellung per Telefon widerrufen können, gilt diese Regelung für Heizölbestellungen nicht.

Lange Zeit gab es immer wieder gerichtliche Auseinandersetzungen zwischen Händlern und Kunden, die ihre Heizölbestellung stornieren wollten, die Stornierung von den Händlern aber nicht akzeptiert wurde. Ein Fall ging bis vor den Bundesgerichtshof. Dieser entschied zunächst am 17. Juni 2015 (BGH Az. VIII ZR 249/14), dass der Kauf von Heizöl über Telefon, Mail oder Internet zum Fernabsatz zählt und somit dieselben Regeln gelten wie für andere Fernabsatzgeschäfte. Dieses Grundsatzurteil des BGH sorgte bei Verbrauchern und Händlern immer wieder für Unmut. Denn gerade der Ölpreis ist von starken saisonalen Schwankungen geprägt und kann sich durch viele weitere Einflüsse schnell ändern.

Mit der Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts (BGBI) vom 17. August 2021 wurde schließlich das Urteil des BGH aus 2015 entkräftet. Die Begründung: Das Urteil des BGH bezog sich auf eine ältere, zum Kaufvertrag gültige Fassung des BGB und war somit nicht mehr anwendbar.

Der genaue Wortlaut im Bundesgesetzblatt:

„Da der Preis für derartige Lieferungen von Schwankungen auf den Energie- beziehungsweise Rohstoffmärkten abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die während der Widerrufsfrist auftreten können, ist damit auch ohne Änderung des Regelungsteils klargestellt, dass in diesen Fällen das Widerrufsrecht des Verbrauchers gemäß § 312g Absatz 2 Nummer 8 BGB ausgeschlossen ist.“

 

 

Das bedeutet: Für Bestellungen von nicht leitungsgebundenen Energieträgern, wie Heizöl und Pellets, besteht kein Widerrufsrecht mehr – auch wenn diese per Fernabsatzgeschäft bestellt wurden. Wenn Sie also Heizöl im Internet oder per Telefon bei einem Lieferanten bestellen, greift das gesetzliche Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht.

 

 

Wenn Sie Heizöl online oder telefonisch bei einem Händler bestellen, greift § 312g Absatz 2 Nummer 8 und schließt den Widerruf aus:

„Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Finanzdienstleistungen, deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, mit Anteilen an offenen Investmentvermögen im Sinne von § 1 Absatz 4 des Kapitalanlagegesetzbuchs und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten“

Der Ausschluss vom Widerrufsrecht beginnt bei telefonischen Bestellungen, sobald Sie am Telefon das Angebot des Händlers bestätigen bzw. Ihr Einverständnis zur Lieferung geben. Bei Online-Bestellungen von Heizöl setzt das Widerrufsrecht aus, sobald Sie den Kauf im Internet zahlungspflichtig bestellt haben, z.B. auf einen „Kaufen“-Button geklickt haben.

Die Bestellung des Heizöls ist übrigens nicht nur für Sie, sondern auch für den Händler bindend. Er ist mit dem Abschluss des Kaufvertrags verpflichtet, Ihnen die bestellte Menge Heizöl zum vereinbarten Preis zu liefern.

 

Worauf sollten Sie jetzt beim Heizölkauf achten?

Durch den Wegfall des Widerrufsrechts bei telefonischen Bestellungen oder Online-Bestellungen von Heizöl ist es umso wichtiger, dass Sie vor dem Bestellabschluss beziehungsweise der telefonischen Zusage zu einem Angebot Preise und den Markt für Heizöl genau beobachten. So verhindern Sie, dass Sie ein günstigeres Angebot übersehen. Wir empfehlen Ihnen, die Heizölpreise regelmäßig zu prüfen. Bestellen Sie Ihr Heizöl am besten strategisch und vorausschauend. So stehen Sie erst gar nicht vor der Frage, ob Sie Ihre Heizölbestellung stornieren sollten oder nicht.

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