Der Energieausweis
Der Energieausweis
Viele Kunden fragen uns, was denn der Unterschied zwischen einem Energieausweis und einem Energiepass ist. Unsere Antwort: Es gibt keinen!
Der Begriff Energiepass wurde ursprünglich von der Deutschen Energie-Agentur (dena) während einer anfänglichen Testphase verwendet. Der offizielle Begriff lautet heute jedoch Energieausweis.
Was ist der Zweck?
Auf der einen Seite soll der Energieausweis dem Eigentümer eines Gebäudes Hinweise darüber geben, wie er es energetisch und dabei wirtschaftlich sinnvoll sanieren kann. Andererseits soll er einen möglichen Käufer oder Mieter vor Vertragsabschluss darüber informieren, wieviel Energie das Gebäude letztendlich verbraucht. Wer würde schon gerne eine Energieschleuder erwerben oder beziehen? Der Energieausweis ist somit ein öffentlich-rechtliches Zertifikat. Eine genauere Erläuterung lässt sich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) nachlesen.
Wer stellt den Energieausweis aus:
Jeder, der sein Haus- oder Wohnungseigentum verkaufen oder vermieten möchte, muss zeitlich parallel einen Energieausweis vorlegen. Laut Energieeinsparverordnung (EnEV) muss ein Energieausweis bei Neubau, einer Veränderung oder Erweiterung eines Gebäudes ausgestellt werden.
Wer jedoch sein Gebäude selbst bewohnt, benötigt keinen Energieausweis. Das gleiche gilt für Besitzer denkmalgeschützter Gebäude.
Was passiert, wenn man keinen Energieausweis vorlegen kann…
Legt ein Haus- oder Wohnungsbesitzer keinen Energieausweis vor, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet wäre, droht ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro! Dieser Höchstbetrag wird wohl kaum ausgereizt werden aber es wird ein Vielfaches dessen fällig, was ein Energieausweis kostet.
Es gibt zwei verschiedene Energieausweise mit erheblichen Unterschieden!
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen. Den Energiebedarfsausweis und den Energieverbrauchsausweis. Der Energieverbrauchsausweis ist jedoch nicht wirklich viel wert, denn er erfüllt lediglich die gesetzlichen Bestimmungen, sagt aber kaum etwas über die energetische Qualität eines Gebäudes aus.
Für Wohnhäuser mit bis zu vier Wohnungen und einem gestellten Bauantrag vor dem 01. November 1977 ist der Energiebedarfsausweis Pflicht, ausgenommen für Häuser, die bereits bei ihrer Fertigstellung die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllten oder nachträglich auf diesen Stand gebracht wurden. Es bestehen noch weitere Ausnahmen, welche jedoch eher unwichtig sind und welche wir deshalb nicht weiter erwähnen möchten. Wer bei einer späteren Modernisierung auf staatliche Fördermittel zugreifen möchte, muss einen Energiebedarfsausweis vorlegen; ein Energieverbrauchsausweis genügt dann nicht.
Wollen wir noch einmal kurz auf die beiden Energieausweisarten eingehen:
Energieverbrauchsausweis
Im Vergleich mit dem Energiebedarfsausweis ist der Energieverbrauchsausweis eine vergleichsweise simple Angelegenheit.
Sein Informationswert basiert einzig und allein auf dem -witterungsbereinigten- Energieverbrauch für die Heizung und Warmwasserbereitung während der letzten drei Jahre oder, falls erwünscht und dokumentier bar, über einen längeren Zeitraum. Die Ursachen des Verbrauchs spielen hierbei überhaupt keine Rolle. Unter Umständen sind sie überwiegend im Verhalten der Bewohner zu suchen. Um den Energieverbrauchsausweis anzufertigen, braucht sein Aussteller das betreffende Objekt nicht einmal zu sehen. Es geht ganz einfach vom Schreibtisch aus.
Letztendlich ist der Energieverbrauchsausweis nicht mehr wert als das Papier, auf dem er ausgestellt wird. Der TÜV Nord stellt deshalb nur Energiebedarfsausweise aus.
Energiebedarfsausweis
Hier wird der Energiebedarf des Gebäudes errechnet. Hierzu müssen im Wesentlichen bauphysikalische Eigenschaften von einem Fachmann ermittelt werden. Ein Beispiel ist, wie viel Watt pro Grad Temperaturunterschied in einer Stunde durch einen Quadratmeter Bauteilfläche nach außen fließen ( U-Wert).
Die Deutsche Energie Agentur (dena) empfiehlt den Energiebedarfsausweis. Es ist wie bei einem Auto. Wer ein Auto kauft, will wissen, wie viel das Fahrzeug im Durchschnitt auf 100 Kilometer benötigt und nicht, wie viel Kraftstoff bisher verbraucht wurde. Selbst Gebäude mit hohem Energieverbrauch können auf dem Papier wie ein Sparmodell aussehen, wenn es beispielsweise nur wenig genutzt wird.
Von wem man den Ausweis erstellt bekommt…
Es gibt unterschiedliche Fachleute, die zur Ausstellung berechtigt sind. Hierunter fallen zum Beispiel: staatlich anerkannte Techniker in den Bereichen Bauingenieurwesen, Gebäudetechnik oder Hochbau, Absolventen von Hochschulen verschiedenster Bereiche, Innenarchitekten, Hauswerksmeister aus der Baubranche, dem Heizungsbau, der Installation oder dem Schornsteinfegergewerbe.
Wer haftet für die Angaben im Energieausweis?
Fehlerhaft ausgestellte Energieausweise – ob nun zu gut oder zu schlecht – können den Verkäufer oder Käufer bzw. Vermieter oder Mieter einer Immobilie teuer zu stehen kommen. Weil eben ein zu niedriger oder zu hoher Preis, eine zu niedrige oder zu hohe Miete gezahlt werden. Eventuell wurde das Objekt auch nach den Empfehlungen im Energieausweis unnötig oder unzureichend modernisiert. Dafür haftet der Aussteller des Energieausweises.
Kosten für die Erstellung
Bei der Erstellung eines Energieausweises gibt es keine Einheitspreise. Je nach Anbieter werden für einen Energieverbrauchsausweis zwischen 30 und 50 EUR veranschlagt. Die Kosten für einen Energiebedarfsausweis bewegen sich in einer Spanne von 50 bis 600 Euro, da dessen Erstellung stark vom untersuchten Gebäude abhängt.
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